08.06.2015
"Neuausrichtung der Pflegeversicherung"
zu diesem Thema referierte der Leiter der ambulanten Pflege der Julius Tönebön Stiftung, Herr Rainer Schmidt, beim monatlichen Clubtreffen.
Das 1. Pflegestärkungsgesetz bringt ab Jan. 2015 eine Reihe von Neuerungen und Mehrleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Herr Schmidt zählte die wichtigsten Punkte der Veränderungen auf und nannte verschiedene Beispiele:
- Personen mit der Pflegestufe „0“ stehen Leistungen zu, die bisher Personen mit Pflegestufe vorbehalten waren,
- Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können besser miteinander kombiniert werden,
- es gibt eine neue Entlastungsleistung,
- bis zu 40 % des Betrages der Pflegesachleistung können für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden,
- Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskom-petenz haben ebenfalls Anspruch auf zusätzliche Be-treuungsleistungen in Höhe von mtl. 104,-- €,
- Pflegegeldbeträge und Pflegesachleistungen wurden erhöht,
- die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel wurden erhöht,
- Veränderungen bei der Tagespflege, Leistungen wurden erhöht und ausgebaut. Die Tagespflege kann nun auch mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen im vollen Umfang kombiniert werden,
- Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden verstärkt.
Viele neue Bestimmungen und Änderungen, die die Zuhörer
erst einmal aufnehmen mussten.